Instandhaltung

Es ist auf eine regelmässige Instandhaltung

■ Inspektion (Messen, Prüfen, Erfassen),

■ Wartung (z. B. Reinigen, Pflegen, Schmieren) und

■ Instandsetzung (Austauschen, Reparieren) der Anlagen und Geräte zu achten. Besondere Beachtung zu schenken ist der Instandhaltung der sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie Lüftungsanlagen, Flammensperren, Explosionsklappen, Elemente des Explosionsunterdrückungs-Systems, Messsonden, Schnellschlussschieber, und derjenigen Einrichtungen bzw. Anlageteile, die zu Zündquellen werden können (z. B. Lager oder Stromkabel).

Personen, die elektrische und mechanische Anlagen, Arbeitsmittel und Geräte instand halten, müssen über grundlegende Kenntnisse des Explosionsschutzes verfügen und die einschlägigen Anforderungen kennen, welche die Arbeitsmittel erfüllen müssen. Die Weiterbildung dieser Personen muss sichergestellt und dokumentiert sein.

Schweissen, Schneiden, Schleifen und ähnliche Arbeiten in explosions- gefährdeten Bereichen erfordern in der Regel weitergehende Schutz- massnahmen sowie das Einholen einer Schweisserlaubnis (Bewilligung für Feuerarbeiten).

Bei Instandhaltungsarbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen muss verhindert werden, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist. Dies muss für die Dauer der Instandhaltung sichergestellt werden.

Im Einzelnen sind besonders folgende Punkte zu beachten:

■ Die zu bearbeitenden Anlageteile werden nach Erfordernis entleert, ent- spannt, gereinigt, gespült und sind frei von brennbaren Stoffen. Während der Arbeiten dürfen solche Stoffe nicht an den Arbeitsort gelangen.

■ Bei Arbeiten, bei denen mit Funkenflug gerechnet werden muss (z. B. Schweissen, Brennen, Schleifen), sind geeignete Abschirmmass- nahmen zu treffen.

■ Gegebenenfalls muss eine Brandwache gestellt werden.

Tritt während der Arbeiten eine explosionsfähige Atmosphäre auf, so müssen die erforderlichen Schutzmassnahmen wieder sicher aktiviert werden. Die Beschäftigten müssen in einem solchen Fall optisch und/oder akustisch gewarnt werden und sich gegebenenfalls zurückziehen.

Nach Abschluss der Instandhaltungsarbeiten muss sichergestellt werden, dass vor Wiederinbetriebnahme die für den Normalbetrieb erforderlichen Explosionsschutzmassnahmen wieder wirksam sind.

Die Einführung eines «Sicherheits-Wartungs-Kontroll-Programms» (Checkliste) oder die Integration der Instandhaltung in das Qualitäts- Management-System hat sich in der Praxis bewährt.

Es ist sehr wichtig, die Anlagen und besonders ihre Umgebung von Staub- ablagerungen zu reinigen. Denn es genügt schon eine Staubschicht von weniger als 1 mm Dicke, um bei Aufwirbelung, z. B. durch die Druckwirkung einer Primärexplosion, ein explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch zu bilden.

Es muss deshalb nicht nur in regelmässigen Abständen, sondern auch während oder nach Arbeiten mit hohem Staubanfall gereinigt werden. Sau- gende Verfahren zum Beseitigen von Staubablagerungen haben sich aus sicherheitstechnischer Sicht als vorteilhaft erwiesen, z. B. geeignete zentrale Absauganlagen oder fahrbare, explosionsgeschützte Industriestaubsauger.

Das Abblasen von abgelagertem Staub muss vermieden werden.

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